Quo vadis Social Media?

(Fast) alles, was man zum Thema Social Media wissen sollte gibt es dank des Engagements von Stefan Petersen nun auf einen Klick. Er hat in seinem Blog ”
Social Media Marketing, SEO Blues & Rock ‘n’ Roll” sage und schreibe 50(!) aktuelle Whitepapers zum Thema Social Media gesammelt und veröffentlicht. Hier geht es zum Beitrag. Viel Spaß bei der Lektüre und vielen Dank an die Autoren.

Schleichwerbung im Web2.0

Im Fernsehen kennen wir das Thema Schleichwerbung seit vielen Jahren. Nun soll es auch im Web2.0 stattfinden, behauptet zumindest aktuelle Berichterstattung (z. B. ZDF und Wirtschaftswoche). Danach muss man zu dem Schluss kommen, im Web2.0 würde ohne Sinn und Verstand mit der Absicht arglistiger Täuschung durch Schleichwerbung Schaden angerichtet. Ursache der kritischen Betrachtung des Themas Schleichwerbung im Web2.0 ist ein neues Gesetz in den USA. Danach müssen Blogger bei einem Bericht über ein Produkt offenlegen, ich welcher materiellen Beziehung sie zu dem Produkt stehen. So soll vermeiden werden, dass vermeintlich neutrale Berichterstattung in Wirklichkeit gekaufte PR ist.

Schleichwerbung ist ein bekanntes Problem

In Deutschland kennen wir den Missbrauch durch Schleichwerbung ebenfalls. Meist aus dem Umfeld der öffentlich-rechtlichen Medien. Gerade bei diesen Medien wird ganz im Sinne des Presserates, auf neutrale und unabhängige Berichterstattung Wert gelegt. Aber ist das in der Bloglandschaft tatsächlich ein Problem? Die meisten Berichte in privaten Blogs kommen von der Grundanlage eher einem Kommentar als einem neutralen Bericht nahe. Daher wird der Leser so einen Beitrag vermutlich auch entsprechend bewerten – eine persönliche Empfehlung, kein vailder Test.

Ungeachtet dessen hat die Werbeindustrie natürlich längst erkannt, dass es durchaus positive Effekte haben kann, wenn bestimmte Blogger sich wohlgesonnen zu Produkten äußern. Hier werden sicher auch Anstrengungen unternommen, dass entsprechende Berichte wunschgemäß publiziert werden. Sei es durch Produktgaben oder andere Entlohnungen, die diesen Schritt unterstützen. Bleibt die Frage, ob diese Art der Werbung in Blogs wirklich langfristige Erfolge bringt?

Web2.0 lebt von großer Transparenz

Die Transparenz im Web2.0 widerspricht eigentlich dem langfristigen Missbrauch durch Schleichwerbung. Unternehmen, die Schleichwerbung initiieren haben das Prinzip des Social Web nicht verstanden, denn ein realistisches Meinungsbild kann man sich nicht kaufen. Nur, wenn Produkte wirklich Zufriedenheit bei den Kunden auslösen, wird sich langfristig auch eine Basis positiver Empfehlungen im Bereich der Sozialen Medien aufbauen lassen. Schlechte Produkte werden durch Schleichwerbung nicht zu besseren Produkten und so werden schlechte Produkte auch weiterhin für kritische Stimmen sorgen, die eben auch gefunden werden und eine falsche Lobhudelei schnell enttarnen.

Dazu merkt man schnell, wenn ein Blogger auf der Payroll eines bestimmten Unternehmens steht. Auch das wird innerhalb der Communities bei Auffälligkeiten sicher diskutiert und dadurch transparent. Hier findet also schon eine hervorragende Selbstregulierung statt, die die Möglichkeiten von Schleichwerbung stark reduziert.

Leser dürfen das Hirn nicht abschalten

Die Anwendung des Presserechts auch für Blogger (egal ob kommerziell oder privat publizierend) würde eigentlich reichen, dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Der Leser darf dann erwarten, neutral informiert zu werden. Und er darf genauso erwarten, das dank wirtschaftlichen Zwängen manche Meinung stärker im Vordergrund steht als andere. So wie immer – Medienkonsum erfordert Wachsamkeit und eigene Medienkompetenz.

Interessant dazu ist auch dieser Beitrag.

Abmahnung wird Eigentor

Der erste September bedeutet für einen Sportartikelhersteller aus dem Bundesliga-Sponsorenumfeld eine Menge negativer Öffentlichkeit. Wie kommt es dazu? In einem Blog entdeckt das Unternehmen einen Beitrag, der das neue Logo des Unternehmens eher negativ thematisiert. Das Unternehmen mahnt mittels Anwalt den Blogger ab, der den Beitrag darauf von seinem Blog löscht. Thema erledigt, könnte man meinen. Aber Irrtum, der Anwalt entdeckt eine Kopie des Beitrages innerhalb eines nicht vom Blogger beeinflussbaren Suchdienstes und droht dem Blogger nun mit schwerwiegenden Konsequenzen. Und wie geht es nun weiter?

Der Streisand Effekt als PR-Supergau

Bis heute war mir der Streisand Effekt nicht vor Augen. Inzwischen weiß ich, dass dieser Effekt eine Umkehr der eigentlichen Absicht bedeutet. Die Schauspielerin Barbara Streisand wollte verhindern, dass eine Aufnahme ihres Küstenhaus in einem Fotobuch publiziert werden sollte. Nebenwirkung darauf war ein großes Medienecho. Statt wenig oder keiner Öffentlichkeit hatte Streisand nun mit einer großen Öffentlichkeit zu tun. Und selbes ist nun dem oben genannten Sportartikelhersteller passiert.

Der zugrunde liegende Wunsch eine vermeintlich negative Darstellung zu entfernen, führte zu einer umfangreichen Berichterstattung innerhalb des Inernet. Siehe zum Beispiel hier: Beitrag auf Netzpolitik.org oder hier: Beitrag auf Netzwertig.de. Ursache? Das ungeschickte und von Unkenntnis zeugende Vorgehen der Anwälte des Unternehmens. Statt Schweigen im Blog herrscht nun große und deutlich wahrnehmbare Aufregung. Das wiederum bedeutet für das Unternehmen negative Reputation, die sogar das Geschäft schädigen kann, denn sogar in der Google-Suche wurde das Unternehmen nun durch die Berichterstattung in Blogs von Platz 1 der Ergebnisliste verdrängt.

Wie kann man solche Situationen lösen?

Lassen Sie es nicht soweit kommen. Für Unternehmen ist es ratsam, vor der anwaltlichen Drohkulisse einfach mal den direkten Draht zum Blogger zu suchen. Kein Blogger hat vermutlich das ernsthafte Interesse durch Abmahnungen negative Auswirkungen zu haben. Aber auch Souveränität kann eine Lösung sein. Publizierte Kritik sollte Unternehmen auffordern besser zu werden. Kritik kann in Innovationsprozesse innerhalb von Unternehmen einfließen. Eine Folge davon kann wiederum sein, dass der Kritiker sich ernst genommen fühlt und das ebenso mitteilt. Diesmal als deutlich wahrnehmbares Lob. So kann man aus Kritik etwas positives anstoßen und dabei helfen Gutes noch besser zu machen.

Und sollte der Anwalt dann doch unumgänglich sein (diese Fälle gibt es natürlich auch), sollten Unternehmen darauf achten, dass die Kanzlei umfassende Erfahrungen mit dem Medium Internet hat. Selbst, wenn man als Unternehmen in seiner Beurteilung recht hat, kann es sinnvoll sein hier sensibel zu agieren. Denn die Öffentlichkeit im Internet reagiert – wie oben beschrieben – sehr sensibel und mit großer Reichweite. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

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